Abitur nachholen – auf dem zweiten Bildungsweg

Als Schulart des zweiten Bildungsweges bereitet die Berufsoberschule auf die Übernahme qualifizierter Tätigkeiten im Berufsleben vor und ermöglicht den Übergang an Universitäten bzw. Hochschulen. Dabei wird besonders darauf Wert gelegt, dass allgemeine und fachtheoretische Inhalte vertieft vermittelt werden.

Um auf das Studium und Berufsleben optimal vorzubereiten, werden selbstständiges Lernen und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens besonders gefördert.

  • Abschluss: Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Dauer: 2 Jahre (Vollzeit)
  • Voraussetzung: Mittlere Reife und Berufsausbildung oder Fachhochschulreife und Berufsausbildung
  • Online-Anmeldung: bis 01.03. (direkt bei der Schule)
  • Schulgebühren: Es werden keine Schul- bzw. Prüfungsgebühren erhoben.

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Bildungsziel und Probezeit

Die Wirtschaftsoberschule (WO) bietet die Möglichkeit, auf dem zweiten Bildungsweg in 2 Jahren (Vollzeit) die fachgebundene Hochschulreife bzw. mit dem Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben.

Allgemeine Hochschulreife

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Dualen Hochschule.

Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur)

Mit einer fachgebundenen Hochschulreife stehen viele Wege in eine erfolgreiche Zukunft offen. Sie berechtigt bundesweit an allen wissenschaftlichen
Hochschulen zum Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder
des Wirtschaftsingenieurwesens. Informationen zu einer weiteren Vielzahl von Studienmöglichkeiten in Baden-Württemberg gibt es auf Nachfrage.

Wissenswertes über die Probezeit

Das erste Schulhalbjahr gilt für alle Schüler*innen als Probezeit. Am Ende des Halbjahres entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Probezeit bestanden ist. Wer die Probezeit nicht besteht, muss die Wirtschaftsoberschule verlassen. Allerdings kann man sich erneut zu einem Aufnahmeverfahren anmelden.

Aufnahmevoraussetzungen

Schulische Qualifikation

  • ein mittlerer Bildungsabschluss (an Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule,
    Gemeinschaftsschule)
  • oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) bzw. in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums (G8) oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule
  • oder eine abgeschlossene Fachhochschulreife (Für Schüler*innen mit dieser Qualifikation gibt es keine Notenhürde)

Die schulische Qualifikation erfordert einen Notendurchschnitt von min. 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft, wobei in jedem Fach min. die Note “ausreichend” erreicht sein muss.

Für alle, die diese Noten nicht erreicht haben, sowie für alle Absolventen des „9 + 3“ Modells (erfolgreicher Hauptschulabschluss und eine Berufsausbildung mit einem bestimmten Notendurchschnitt) gilt:
Falls in der Klasse noch Plätze frei sind, können nach einer erfolgreichen schriftlichen Aufnahmeprüfung Schüler*innen noch aufgenommen werden.

Sofern genügend Plätze vorhanden sind, ist unter bestimmten Voraussetzungen für Fachhochschüler*innen der Direkteinstieg in das zweite Jahr der WO möglich. Dieser Direkteinstieg wird jedoch nur sehr leistungsstarken und hoch motivierten Bewerber*innen als „risikoreiche“ Alternative empfohlen.
Für die Aufnahme in die WO besteht keine Begrenzung des Lebensalters.

Berufliche Qualifikation

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule und Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännisch-verwaltenden Bereich
  • oder Abschluss „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“
  • oder einschlägige, für den Besuch der Wirtschaftsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren

Besonderheit: Elternunabhängiges Bafög

Elternunabhängiges Bafög

Elternunabhängiges BAföG kann beantragt werden.

Schüler*innen, die die Berufsoberschule besuchen, können bei bestimmten Voraussetzungen elternunabhängig gefördert werden. Im Gegensatz zum Studenten-BAföG muss dieses BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen bzw. Formulare erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt.

Stundentafel

Stundentafel

1. Schuljahr2. Schuljahr
Pflichtbereich
Religionslehre / Ethik11
Deutsch44
Englisch55
Mathematik6
Wirtschaft66
Informatik22
GGK2
Physik22
Chemie
Projektarbeit2– 
Wahlbereich
Spanisch44

Fremdsprachen

Für die fachgebundene Hochschulreife ist nur eine Fremdsprache nachzuweisen. Der Abschluss der allgemeinen Hochschulreife erfordert eine zweite Fremdsprache. Alle anderen Prüfungsbestandteile und Nachweise sind identisch. Die fachgebundene Hochschulreife ist damit für diejenigen attraktiv, die sich auf nur eine Fremdsprache konzentrieren wollen.

Für die allgemeine Hochschulreife muss zusätzlich eine zweite Fremdsprache nachgewiesen werden. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • der Nachweis, dass über mindestens vier Jahre versetzungsrelevanter Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht wurde

oder

  • der Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen

oder

  • Teilnahme am Unterricht in Spanisch. Damit werden an der Wirtschaftsoberschule die benötigten Fremdsprachenkenntnisse erworben.
Fachrichtung

In der Wirtschaftsoberschule ist das verpflichtende Kernfach „Wirtschaft” und damit schriftliches Prüfungsfach. Die Wirtschaftsoberschule ist daher für alle geeignet, die eine kaufmännische Berufsausbildung oder eine Ausbildung im Bereich Verwaltung absolviert haben.

Brauchst du noch Hilfe?

Bianca Jockers

Abteilungsleiterin

07222 92977-125
jockers@hla-rastatt.de

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