Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 21. April 2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Einer der zentralen Inhalte:
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich zu anderen Regelungen auch eine FFP2-Maskenpflicht …